AGB
     
    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Service-Immobilien



§.(1)

Der Nachweis der angebotenen Objekte durch die Firma Service-Immobilien gilt als anerkannt, wenn der Empfänger
nicht sofort nach Erhalt des entsprechenden Exposès schriftlich nachweist, das Ihm das jeweilige Objekt von anderer Seite schriftlich angeboten wurde.


§.(2)

Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Auslassungen, Preisänderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.


§.(3)

Die in den Angeboten der Fa. Service-Immobilien enthaltenen Angaben basieren auf der Fa. Service-Immobilien erteilten Informationen. Die Fa. Service-Immobilien ist bemüht, über die Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann aber nicht übernommen werden.


§.(4)

Tätigkeit, auch für den anderen Teil, ist ausdrücklich gestattet.


§.(5)

Kommt mit dem Empfänger ein anderes Geschäft (z.B. Kauf, Miete oder Pacht) zustande, so ist, sofern dass Angebot keine Angaben dazu enthält hierfür die ortsübliche Provision zu zahlen.


§.(6)

Der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Erbbaurechts steht einem Kauf gleich. Die Provision wird auch fällig, wenn dass angebotene Objekt aus der Zwangsversteigerung erworben wird.


§.(7)

Auf für frei telefonisch (mündlich) bekannt gegebene Objekte entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht.


§.(8)

Angebote und Mitteilungen sind nur für Selbstinteressenten bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne Erlaubnis der Fa. Service-Immobilien weder im Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Der Empfänger eines Angebotes haftet der Fa. Service-Immobilien gegenüber für alle Schäden die durch Zuwiderhandlungen entstehen.


§.(9)

Wird ein nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet und innerhalb von 5 Jahren danach gekauft, so ist hierfür die vereinbarte Käuferprovision fällig.



§.(10)

Bei notariellem Vertragsabschluß ist die Fa. Service-Immobilien hinzuzuziehen.



§.(11)

Die Provision wird fällig und zahlbar bei Abschluß eines notariellen Kaufvertrag oder anderer Verträge (z.B. Miete oder Pacht). Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von zwei v.H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank mindestens jedoch sechs v.H. zu zahlen, es sei denn, es wird eine höhere oder geringere Zinsbelastung nachgewiesen.


§.(12)

Wird ein nachgewiesener oder vermittelter Vertrag rückgängig gemacht oder gekündigt, wird der Provisionsanspruch hiervon nicht berührt.


§.(13)

Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Service-Immobilien.